So einfach sprechen Sie mit uns

Bei unserer Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis. Was bedeutet das für Patienten, die bei einer gesetzlichen Kasse versichert sind?

Adresse:
Dr. med. Georg Hochheuser & Dr. med. Dr. h.c. Manfred Thomas
Frölichstraße 13, 86150 Augsburg

Können Kassenpatienten trotzdem einen Termin vereinbaren?

Natürlich können Sie gerne auch als Kassenpatient einen Termin in unserer Privatpraxis vereinbaren, ein hoher Prozentsatz meiner Patienten sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Meist wünschen sie eine Zweit- bzw. Expertenmeinung. Dies erfolgt im Rahmen eines halbstündigen Termines. So besteht reichlich Zeit für eine ausführliche Untersuchung und Beratung sowie wie die erforderlichen apparativen Leistungen mit modernstem Ultraschall, Röntgen etc.

Sie bekommen dann als Selbstzahler für die erbrachten Leistungen eine Rechnung. Diese Rechnung müssen Sie selbst begleichen, Ihre Kasse wird die Kosten nicht übernehmen. Meine Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Für eine Erstvorstellung müssen Sie je nach Aufwand mit einer GOÄ-basierten Rechnung zwischen 100-200 € rechnen. Ebenso werden Sie nach der Erstvorstellung gerne über weitere mögliche Kosten informiert, falls z. B. eine Operation notwendig ist.

Im Falle eines Klinikaufenthaltes im diako rechnet die Klinik die Krankenhauskosten (DRG-Fallpauschale) mit Ihrer gesetzlichen Kasse ab. Sie selbst hätten im Rahmen einer Chefarztrechnung die Kosten der ärztlichen Behandlung durch mich zu tragen. Zusammen mit den Kosten der Vor- und Nachbehandlung in der Praxis fallen je nach Aufwand in der Regel Gesamtkosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro an.

Übernimmt meine stationäre Zusatzversicherung die Kosten?

Haben Sie eine stationäre Zusatzversicherung mit Chefarztbehandlung abgeschlossen, so deckt diese in der Regel vollständig die Kosten der stationären Behandlung. Sie müssen dann lediglich die Rechnungen für die Behandlung in der Praxis vor und nach dem Krankenhausaufenthalt übernehmen.

Für sämtliche Behandlung erhalten Sie eine GOÄ-basierte Rechnung, so dass die Kosten für Sie transparent und im Detail nachvollziehbar sind.

Operative Behandlung von

  • Knorpelersatztherapie
  • Rekonstruktion Bänder
  • Sehnenverletzungen
  • Fersenschmerz
  • Achskorrekturen am Sprunggelenk und Fuß
  • Arthrosebehandlung
  • Gelenkversteifung & künstliche Gelenke
  • Revisionschirurgie nach misslungenen Ersteingriffen
  • Frakturen Sprunggelenk & Fuß (akut oder Folge)
  • Knick-Senkfuß (Plattfuß)
  • Klumpfuß
  • Fehlstellungen nach Frakturen
  • angeborene Deformitäten
  • neurogene Fußfehlstelllungen
  • Diabetischen Fuß
  • Nervenkompressionssyndrome
  • chronische Instabilitäten
  • Luxationen
  • Kleinzehendeformitäten
  • Spreizfuß

Konservative Behandlung von

  • Arthrose PRP, HA
  • Kinesiotaping
  • ⁠DVT Diagnostik speziell
  • ⁠Konservative Orthopädie (Injektionsbehandlungen etc.)
  • ⁠Einlagenversorgung
  • ⁠Akute und chronische Verletzungsfolgen